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Zivildienst in Israel

Es ist möglich, Zivildienst statt in Deutschland in Israel zu machen. Das heißt – halt: Ganz so stimmt das nicht, und ganz so einfach ist das auch nicht. Es funktioniert so:

Du kannst in Israel einen freiwilligen Dienst leisten, und wenn das, was du da in Israel tust, bestimmte Anforderungen erfüllt, verzichtet man in Deutschland darauf, dich hier zum Zivildienst heranzuziehen. "Anderer Dienst im Ausland" nennt sich das dann.

Was sind das jetzt für Anforderungen?

  • du musst unter 25 sein, wenn's losgeht;
  • der Dienst muss "das friedliche Zusammenleben der Völker fördern wollen";
  • er muss mindestens zwei Monate länger dauern als der Zivildienst, den du sonst in Deutschland leisten müsstest;
  • was du da tust, muss dem ähnlich sein, was Zivis in Deutschland so tun: Arbeiten im sozialen Bereich, im Umwelt- und Naturschutz oder der Landschaftspflege;
  • du musst den Dienst unentgeltlich leisten (klar, wie ein Zivi eben);
  • der Träger des Dienstes muss seinen Sitz in Deutschland haben, das heißt, du darfst nicht einfach direkt für ein israelisches Behindertenheim (zum Beispiel) arbeiten, sondern musst bei einem deutschen Verein oder Ähnlichem angestellt sein, für den du dann in Israel arbeitest;
  • der Träger des Dienstes muss vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannt sein;
  • alles muss geregelt sein, bevor du deinen Einberufungsbescheid zum Zivildienst hast – von diesem Moment an geht's nicht mehr.

Das klingt alles ziemlich kompliziert. Um es dir etwas einfacher zu machen, haben wir bei allen freiwilligen Diensten und Vermittlern von Diensten dazugeschrieben, wenn sie vom Bundesamt für Zivildienst anerkannt sind.

Genaueres zum Anderen Dienst im Ausland findest du auf der Website des Bundesamts für den Zivildienst, besonders auf der Seite http://www.zivildienst.de/index5.htm unter "Anderer Dienst im Ausland". Dort, hinter dem Link "Träger zur Leistung eines 'Anderen Dienstes im Ausland'", findest du eine Liste mit allen Einrichtungen, mit denen du als Zivi überhaupt ins Ausland kannst, nicht nur nach Israel.

Weitere Details und Hilfe findest du bei http://www.zivi.org, unter anderem auch ein Schaubild, was du so der Reihe nach tun musst.

Schließlich, falls dich der Original-Gesetzestext interessiert, den findest du unter http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/zdg.html.
Paragraph 14b ist der entscheidende!



http://www.klartexxt.de/israel/
überarbeitet 2015-03-23 von Stefan Ahlswede